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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Das gilt für Unternehmenswebsites
 

Wir werden derzeit vermehrt von verunsicherten Kundinnen und Kunden kontaktiert, die sich fragen: Gilt das neue Gesetz auch für meine Website? Muss ich jetzt sofort etwas tun?

Unsere Antwort: Keine Sorge. Wir klären auf, zeigen, wer wirklich betroffen ist und warum es sich lohnt, Barrierefreiheit auch dann mitzudenken, wenn keine unmittelbare Pflicht besteht.

Seit dem 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Es verpflichtet bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher zur Barrierefreiheit – allerdings gelten für bestehende Angebote Übergangsfristen bis 28. Juni 2030.

Bin ich betroffen?

Mit der Kurz-Checkliste der IHK Köln ↗
erhalten Unternehmen schnell Orientierung, ob und in welchem Umfang sie handeln müssen.


GruppeRelevanzBeispiele
Behörden und öffentliche EinrichtungenSchon länger verpflichtet über BGG und BITV 2.0Ministerien, Rathäuser, Schulen, Hochschulen
Unternehmen mit Online-Shop, Kundenportal oder digitalen Dienstleistungen an VerbraucherPflicht ab 28.06.2025 für diese ServicesShops, Buchungssysteme, Kundenportale
Hersteller oder Händler bestimmter digitaler ProdukteProdukte mit Benutzeroberfläche müssen barrierefrei in Verkehr gebracht werdenSmartphones, Tablets, Geld- oder Fahrkartenautomaten, E-Book-Reader, Smart-TVs
Kleine und KleinstunternehmenAusnahme bei Dienstleistungen möglich (<10 Mitarbeitende und ≤2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme). Für Produkte gilt die Ausnahme nichtHandwerksbetrieb, kleine Händler

Uff… ist das kompliziert?

Ja, auf den ersten Blick wirkt es so: Ausnahmen hier, Pflichten dort. Aber keine Sorge, wir klären auf, worauf es wirklich ankommt.
 

Rechtlich Pflicht vs. Strategisch sinnvoll

Pflicht: Nur die erfassten Teile der Website müssen barrierefrei sein. Dazu gehören Shops, Buchungssysteme, Kundenportale oder andere digitale Dienstleistungen.

Nicht automatisch Pflicht: Reine Informationsseiten (z. B. „Über uns“, News, Blog) fallen rechtlich nicht darunter.

Aber: In der Praxis ist es sinnvoll, die gesamte Website barrierefrei zu gestalten. Nutzer springen über alle Seiten. Zudem verbessern viele Maßnahmen automatisch SEO, Performance und Sichtbarkeit in KI-Suchen.
 

Barrierefreiheit ist gleich Nutzerfreundlichkeit und stärkt Sichtbarkeit

Klare Navigation und semantische Struktur sind hilfreich für Screenreader, klassische Suchmaschinen und auch für KI-Suchen wie ChatGPT, Perplexity oder Copilot.

Gute Kontraste und Lesbarkeit senken Absprünge und erhöhen die Verweildauer.

Alt-Texte und Untertitel sind essenziell für Assistive Technologien und unterstützen die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI-Suchen.

Klare Sprache verbessert die Verständlichkeit und erhöht die Chancen, in Voice- und KI-Suchen berücksichtigt zu werden.


Ein gesellschaftlicher Nutzen

Barrierefreiheit stärkt die Teilhabe insgesamt. Ältere Menschen profitieren ebenso wie Menschen mit Seh- oder Hörschwächen. Auch wer unterwegs ein Formular am Smartphone ausfüllt oder ein Video ohne Ton ansieht, erlebt die Vorteile. Barrierefreiheit macht digitale Angebote für alle einfacher und steigert Reichweite und Sichtbarkeit.

Praxis: Wann ist das für KMU relevant?
 

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
  • Online-Buchung: z. B. Arztpraxen, Beratungsfirmen oder Handwerksbetriebe
  • Webshops: Pflicht für den gesamten Kaufprozess von der Produktsuche bis zum Checkout
  • Kundenportale: Formulare, Downloads oder Vertragsverwaltung müssen zugänglich sein
  • B2B und Ausschreibungen: Barrierefreiheit wird zunehmend als Voraussetzung verlangt

Gute Nachricht: Der Aufwand hält sich oft in Grenzen

Viele KMU fürchten hohen Zusatzaufwand. In der Realität geht es meist um Optimierungen an bestehenden Stellen: Alt-Texte ergänzen, Farb- und Kontrastwerte prüfen, Formulare strukturieren oder Plugins und Tools für Accessibility einsetzen. Große Relaunches sind selten notwendig. Mit überschaubarem Aufwand lässt sich viel erreichen – und gleichzeitig UX, SEO, KI-Sichtbarkeit und Rechtssicherheit verbessern.

Wie Websites barriereärmer werden

  • Basisarbeit in Design und Code, z. B. semantisches HTML, mobile Optimierung, Tastaturbedienung
  • Unterstützende Tools wie Kontrast-Checker, Screenreader-Simulation oder Untertitel-Generatoren
  • CMS-Plugins, etwa Accessibility-Erweiterungen für WordPress, die bei der Umsetzung helfen
     

Warum jetzt handeln?

  • Gesetzliche Pflicht ab 28. Juni 2025 für viele Dienstleistungen und Produkte
  • Erwartung und Reputation: Barrierefreiheit wird Standard
  • SEO und KI-Sichtbarkeit: viele Maßnahmen sind Ranking- und Visibility-Hebel
  • Zukunftssicherheit: frühes Handeln spart Kosten und Aufwand
     

5 Schritte, um jetzt zu starten

  • IHK Köln BFSG-Checkliste durchgehen
  • Bestandsaufnahme: Welche Funktionen sind betroffen (Shop, Buchung, Portal)?
  • Prioritäten setzen: interaktive Prozesse zuerst angehen
  • Anpassungen umsetzen: Kontraste, Alt-Texte, Struktur, Untertitel
  • Test und Dokumentation: Accessibility-Test durchführen und Ergebnisse festhalten

Welche Fristen gelten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum gilt:

  • Neue Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen (z. B. Shops, E-Books, Selbstbedienungsterminals), müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein.
  • Bestehende Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 bereits auf dem Markt waren, haben eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030. Unternehmen müssen also spätestens dann alle betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.
  • Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich (<10 Beschäftigte, ≤2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sind weiterhin ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Fazit:

Digitale Barrierefreiheit ist ab 2025 für viele Unternehmen Pflicht und für alle ein klarer Vorteil. Wer seine Website barrierearm gestaltet, verbessert nicht nur das Nutzererlebnis, sondern auch die eigene Sichtbarkeit in klassischen Suchmaschinen, in KI-Suchen und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Barrierefreiheit ist UX, SEO, KI-Sichtbarkeit und Verantwortung zugleich.

stratify kann für Ihr Unternehmen einen ersten Check durchführen und prüfen, ob Sie von den neuen Regelungen des BFSG betroffen sind. So gewinnen Sie Klarheit und können rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten.

Autor: Manuel Balonier
Managing Partner Stratify Result GmbH,  Design, UX & Seo Expert

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